Verkehrsrecht „Blitzer“ – waren Sie wirklich zu schnell?
09. Juni 2023Schnell kann das Lämpchen eines Blitzers aufleuchten und schon geht der Blick auf die Geschwindigkeitsanzeige. Waren Sie wirklich zu schnell?
Sicher, das kann schnell passieren, allerdings sind auch Radarfallen nicht fehlerfrei. Statistiken belegen, dass jedes zehnte Blitzerfoto fehlerhaft ist. Das entspricht einer Fehlerquote von 10 %.
Der „Blitzeranwalt“ – was kann ich für Sie tun
Vorneweg muss man sagen, dass der Begriff „Blitzeranwalt“ kein separater Beruf ist. Es handelt sich dabei um einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der sich besonders gut mit Bußgeldbescheiden und den Fehlerquellen von Blitzern auskennt. Auch wir von der Kanzlei Meyer-Cromberg sind auf Verkehrsrecht und Bußgelddelikte spezialisiert.
Im ersten Schritt überprüfen wir den entsprechenden Bußgeldbescheid auf Korrektheit. Sollten hier schon formelle Fehler auftauchen, war die Entscheidung, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, genau richtig.
Des Weiteren können wir als Kanzlei Akteneinsicht beantragen und die Beweismittel überprüfen. Hier wird das Augenmerk darauf gelegt, ob der Blitzer zum Beispiel ordnungsgemäß geeicht und auch richtig installiert war. Auch überprüfen wir, ob der Anwender des Blitzers über die vorgeschriebenen Schulungen verfügt hat.
Wann sich das Einschalten eines Blitzeranwaltes anbietet
Es lohnt sich, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten, wenn Sie:
- sich keiner Schuld bewusst sind
- unverschuldet an einem Verstoß beteiligt sind, wie zum Beispiel bei einer Unterschreitung des Mindestabstands
- mit hohen Sanktionen, wie zum Beispiel dem Verlust des Führerscheins rechnen müssen
- wenn durch einen Führerscheinentzug Ihre berufliche Existenz gefährdet ist
Sie müssen abwägen, ob ein Anwalt Ihnen beistehen soll
Das Hinzuziehen eines Anwaltes ist immer mit Kosten verbunden und der Kosten-Nutzen-Aufwand sollte immer betrachtet werden. Die Entscheidung liegt stets beim vermeintlichen Delinquenten, ob Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erhoben wird oder eben nicht.
Wenn Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, fragen Sie bitte im Vorfeld, ob etwaige Rechtsanwaltskosten für solche Fälle abgedeckt sind.